Welche Aufgaben hat ein Notar in Gevelsberg?
Ein Notar in Gevelsberg ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig und berät alle Beteiligten neutral. Der Notar prüft Identität sowie Geschäftsfähigkeit der Parteien, verliest die Urkunde vollständig und belehrt über die rechtlichen Folgen. Die Notargebühren sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz – kurz GNotKG – einheitlich geregelt.
Die Kernaufgabe eines Notars in Gevelsberg liegt in der vorsorgenden Rechtspflege. Das bedeutet, dass der Notar durch seine Tätigkeit Streitigkeiten verhindert, bevor sie entstehen. Anders als ein Rechtsanwalt vertritt der Notar keine Partei, sondern ist zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet. Er berät Käufer und Verkäufer, Erblasser und Erben oder Ehepartner gleichermaßen neutral und objektiv. Nach der notariellen Beurkundung übernimmt der Notar den Vollzug des Rechtsgeschäfts. Beim Immobilienkauf beantragt er beispielsweise die Eintragung der Auflassungsvormerkung und später die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Bei einer GmbH-Gründung meldet er die Gesellschaft zum Handelsregister an. Die Beurkundungsgebühr umfasst die gesamte Beratung, die Entwurfsfertigung und den Beurkundungstermin. Der Notar in Gevelsberg erhebt die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren – nicht mehr und nicht weniger. Die Wahl des Notars ist daher keine Kostenfrage, sondern eine Frage des Vertrauens. Das Team der Kanzlei Pinkvoss • Dahlmann & Partner in Gevelsberg berät Sie gern.
Wann benötige ich einen Notar?
Einen Notar benötigen Sie immer dann, wenn der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung zwingend vorschreibt. Ohne diese Beurkundung sind bestimmte Rechtsgeschäfte unwirksam. Dazu gehören insbesondere Immobilienkaufverträge, Erbverträge, Eheverträge und GmbH-Gründungen. Bei Testamenten und Vorsorgevollmachten ist die notarielle Form zwar nicht zwingend, aber empfehlenswert. Der Notar in Gevelsberg berät Sie umfassend zu allen Beurkundungspflichten.
Der Gesetzgeber hat die Beurkundungspflicht für besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eingeführt, um die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen zu schützen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass alle Parteien die rechtliche Tragweite ihres Handelns verstehen. Der Notar der Kanzlei Pinkvoss • Dahlmann & Partner in Gevelsberg prüft die Wirksamkeitsvoraussetzungen und weist auf mögliche Risiken hin. Ein handschriftliches Testament ist zwar wirksam, birgt aber erhebliche Risiken: Unklare Formulierungen führen häufig zu Erbstreitigkeiten, und das Testament kann verloren gehen oder angefochten werden. Das notarielle Testament wird hingegen beim Amtsgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Nach dem Erbfall ersetzt es in der Regel den Erbschein. Auch bei der Vorsorgevollmacht bietet die notarielle Beurkundung Vorteile: Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit, die Vollmacht wird im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt und genießt bei Banken und Behörden höchste Akzeptanz.
- Immobilienkauf und Grundstücksverkauf: Gemäß § 311b Abs. 1 BGB bedarf jeder Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung der notariellen Beurkundung. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag nichtig. Der Notar in Gevelsberg erstellt den Kaufvertrag, prüft das Grundbuch auf Belastungen und sorgt für die sichere Abwicklung des Eigentumsübergangs vom Verkäufer auf den Käufer.
- Erbvertrag: Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag ausschließlich vor einem Notar errichtet werden. Er bindet die Vertragspartner und kann nicht einseitig widerrufen werden. Der Erbvertrag eignet sich besonders für Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolgen oder wenn Gegenleistungen vereinbart werden sollen. Der Notar berät umfassend über die Bindungswirkung und mögliche Rücktrittsrechte.
- Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung: Vereinbarungen über den Güterstand, den nachehelichen Unterhalt oder den Versorgungsausgleich bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Der Notar achtet darauf, dass kein Ehepartner unangemessen benachteiligt wird, da sittenwidrige Regelungen unwirksam sind.
- GmbH-Gründung und Satzungsänderungen: Die Gründung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Auch spätere Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder Geschäftsführerbestellungen sind beurkundungspflichtig. Der Notar meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an und prüft die Einhaltung der gesetzlichen Mindestkapitalvorschriften.
- Schenkungsversprechen: Das Versprechen einer Schenkung ist nur wirksam, wenn es notariell beurkundet wird. Erst mit der tatsächlichen Übergabe des Geschenks entfällt dieser Formzwang. Bei Grundstücksschenkungen ist die notarielle Beurkundung ohnehin erforderlich. Der Notar berät auch zu den schenkungssteuerlichen Freibeträgen und deren optimaler Ausnutzung.
- Vorsorgevollmacht mit Grundstücksbezug: Soll der Bevollmächtigte Immobilien verkaufen oder belasten können, ist mindestens eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. Die notarielle Beurkundung bietet darüber hinaus rechtliche Beratung und höhere Akzeptanz. Der Notar in Gevelsberg registriert die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister, sodass Betreuungsgerichte sie im Ernstfall auffinden.
Was kostet ein Notar in Gevelsberg?

Die Notarkosten in Gevelsberg richten sich nach dem Geschäftswert des Rechtsgeschäfts und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG – bundeseinheitlich festgelegt. Abweichende Honorarvereinbarungen sind gesetzlich unzulässig. Die Gebühren steigen degressiv: Bei doppeltem Geschäftswert fallen nicht doppelte Kosten an. Beim Immobilienkauf liegen die Notarkosten bei etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Grundbuchkosten.
Das Gebührensystem des GNotKG ist sozial ausgewogen gestaltet. Für kleine Geschäftswerte sind die Gebühren im Verhältnis höher, für große Geschäftswerte prozentual niedriger. Dadurch ist der Zugang zu notariellen Dienstleistungen für jedermann gewährleistet. Die Beurkundungsgebühr umfasst die gesamte Leistung: rechtliche Beratung, Entwurfsfertigung, Beurkundungstermin und Vollzugstätigkeiten. Zusätzlich fallen Auslagen für Porto, Telefon und Dokumentenpauschalen sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Beim Immobilienkauf kommen zu den Notarkosten noch die Grundbuchkosten hinzu, die etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises betragen. Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren Notarkosten für verschiedene Geschäftswerte und Rechtsgeschäfte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Komplexität des Einzelfalls variieren. Der Notar in Gevelsberg erstellt Ihnen vorab einen verbindlichen Kostenvoranschlag.
Notarkosten nach Geschäftswert – Übersicht:
| Geschäftswert | Immobilienkauf | Testament | Vorsorgevollmacht |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | ca. 600 € | 165 € | 83 € |
| 100.000 € | ca. 1.100 € | 273 € | 137 € |
| 200.000 € | ca. 1.800 € | 435 € | 218 € |
| 500.000 € | ca. 3.500 € | 935 € | 468 € |
Hinweis: Alle Angaben zzgl. Auslagen und 19 % MwSt. Beim Immobilienkauf kommen zusätzlich Grundbuchkosten hinzu – etwa 0,5 % des Kaufpreises.
Was ist der Unterschied zwischen notarieller Beurkundung und Beglaubigung?
Bei der notariellen Beurkundung prüft der Notar in Gevelsberg den gesamten Inhalt des Rechtsgeschäfts, berät die Beteiligten umfassend und belehrt über alle rechtlichen Folgen. Die Urkunde wird vollständig verlesen. Bei der notariellen Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Eine rechtliche Beratung findet dabei nicht statt.
Die Beurkundung ist die umfassendere Amtshandlung. Der Notar erforscht den Willen der Beteiligten, prüft ihre Geschäftsfähigkeit und Identität, verliest die gesamte Urkunde und erläutert die rechtliche Bedeutung jeder Klausel. Die Beurkundungsgebühr richtet sich nach dem Geschäftswert des Rechtsgeschäfts. Die Beglaubigung ist dagegen eine schlichte Bestätigung. Der Notar bezeugt, dass eine bestimmte Person eine Unterschrift geleistet hat oder dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Er prüft weder den Inhalt des Dokuments noch berät er die Beteiligten. Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung liegen zwischen 20 und 70 Euro. Typische Anwendungsfälle für die Beglaubigung sind Handelsregisteranmeldungen, beglaubigte Zeugniskopien oder die Beglaubigung von Vollmachten. Die Beurkundung ist hingegen für Kaufverträge, Testamente, Erbverträge und Eheverträge erforderlich.
Notarielle Beurkundung vs. Beglaubigung – Vergleich:
| Kriterium | Beurkundung | Beglaubigung |
|---|---|---|
| Was wird geprüft? | Inhalt, Identität, Geschäftsfähigkeit | Nur Echtheit der Unterschrift |
| Rechtliche Beratung | Umfassend inklusive | Keine Beratung |
| Urkundenverlesung | Pflicht | Entfällt |
| Kosten | Nach Geschäftswert | 20 – 70 € |
| Typische Anwendung | Kaufverträge, Testamente | Handelsregister, Kopien |
Welche Unterlagen benötige ich für den Notartermin?


Die erforderlichen Unterlagen für einen Notartermin hängen vom jeweiligen Rechtsgeschäft ab. Grundsätzlich benötigen alle Beteiligten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung. Je nach Art des Geschäfts sind weitere Dokumente wie Grundbuchauszüge, Finanzierungsbestätigungen oder Vermögensübersichten erforderlich. Der Notar in Gevelsberg informiert Sie bei der Terminvereinbarung über alle benötigten Unterlagen für Ihr konkretes Anliegen.
Der Notar informiert Sie bei der Terminvereinbarung über die benötigten Unterlagen. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann der Notar den Vertragsentwurf erstellen. Bei Immobiliengeschäften beschafft der Notar der Kanzlei Pinkvoss • Dahlmann & Partner in Gevelsberg in der Regel selbst einen aktuellen Grundbuchauszug, allerdings können Sie durch eigene Vorlage Zeit sparen. Wenn Sie eine Finanzierung benötigen, sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Bank sprechen und eine Finanzierungsbestätigung anfordern. Bei Testamenten und Erbverträgen ist es hilfreich, sich vorab Gedanken über die gewünschte Vermögensverteilung zu machen und einen groben Überblick über Ihr Vermögen zu erstellen. Bei Vorsorgevollmachten sollten Sie die Personalien der gewünschten Bevollmächtigten bereithalten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen für die häufigsten Notartermine.
Für den Immobilienkauf beim Notar:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Alle am Kaufvertrag beteiligten Personen müssen sich beim Notartermin ausweisen können. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die Identität aller Beteiligten zu prüfen und in der Urkunde zu dokumentieren. Abgelaufene Ausweisdokumente werden nicht akzeptiert. Bei ausländischen Staatsbürgern ist der Reisepass erforderlich.
- Aktueller Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug sollte nicht älter als drei Monate sein und zeigt alle Eigentumsverhältnisse sowie eingetragene Belastungen wie Grundschulden oder Dienstbarkeiten. Der Notar kann den Auszug auch selbst beim Grundbuchamt anfordern. Die Kosten hierfür werden als Auslagen in Rechnung gestellt.
- Finanzierungsbestätigung der Bank: Wenn Sie den Kaufpreis finanzieren, benötigt der Notar eine schriftliche Bestätigung Ihrer Bank über die Darlehenszusage. Die Bank teilt darin auch mit, welche Grundschuld eingetragen werden soll. Diese Information ist für die Vertragsgestaltung und den späteren Vollzug wesentlich.
- Steuer-Identifikationsnummer: Die Steuer-ID wird für die Anzeige des Grundstückserwerbs beim Finanzamt benötigt. Das Finanzamt setzt anschließend die Grunderwerbsteuer fest, die in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
- Vermögensübersicht: Eine grobe Aufstellung Ihres Vermögens hilft dem Notar bei der Beratung und der Gebührenberechnung. Notieren Sie Immobilien mit geschätztem Verkehrswert, Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen und wesentliche Verbindlichkeiten. Eine exakte Aufstellung ist nicht erforderlich, aber die Größenordnung sollte stimmen.
- Familienstammbaum und Erbfolgewünsche: Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Familienangehörigen mit Namen und Geburtsdaten. Notieren Sie, wer was erben soll und ob bestimmte Personen enterbt oder auf den Pflichtteil gesetzt werden sollen. Diese Vorüberlegungen erleichtern dem Notar die individuelle Gestaltung Ihres Testaments erheblich.
- Frühere Testamente oder Erbverträge:Falls Sie bereits ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt haben, bringen Sie diese Dokumente zum Notartermin mit. Der Notar prüft, ob die früheren Verfügungen wirksam widerrufen werden müssen und ob möglicherweise Bindungen aus einem Erbvertrag bestehen.
- Personalien der Bevollmächtigten: Notieren Sie Namen, Geburtsdatum und vollständige Anschrift aller Personen, die Sie bevollmächtigen möchten. Bei mehreren Bevollmächtigten sollten Sie sich überlegen, ob diese gemeinsam oder einzeln handeln dürfen und wer Ersatzbevollmächtigter sein soll. Der Notar berät Sie zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.
- Grobe Vermögensübersicht: Die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht richten sich nach Ihrem Vermögen. Dabei werden Immobilien, Bankguthaben und Wertpapiere berücksichtigt. Eine grobe Schätzung genügt für die Gebührenberechnung. Bringen Sie zum Notartermin eine entsprechende Aufstellung mit, damit es keine Überraschungen bei den Kosten gibt.
Wie ist der Ablauf beim Erwerb einer Immobilie in Gevelsberg?
Beim Immobilienkauf in Gevelsberg ist der Gang zum Notar gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 311b Abs. 1 BGB bedarf ein Grundstückskaufvertrag der notariellen Beurkundung. Auch die Eigentumsübertragung – die sogenannte Auflassung – muss nach § 925 Abs. 1 BGB vor einem Notar erklärt werden. Ohne notarielle Beurkundung ist der gesamte Kaufvertrag von Anfang an unwirksam.
Der Beurkundungszwang beim Immobilienkauf dient dem Schutz beider Vertragsparteien. Der Notar in Gevelsberg prüft als unparteiischer Amtsträger gemäß § 17 BeurkG den Willen der Beteiligten und belehrt über die rechtliche Tragweite. Er sorgt für eine sichere Kaufpreisabwicklung und verhindert, dass der Käufer zahlt, ohne Eigentum zu erhalten, oder der Verkäufer das Eigentum verliert, ohne den Kaufpreis zu bekommen. Der gesamte Prozess vom ersten Kontakt bis zur Eigentumsumschreibung dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Der Immobilienkauf ist in zahlreichen Vorschriften des BGB, der Grundbuchordnung und des Beurkundungsgesetzes geregelt – die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl der wichtigsten Rechtsgrundlagen. Die Notarkosten für den Immobilienkauf sind im Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG – bundeseinheitlich festgelegt.
Notarieller Ablauf beim Immobilienkauf – 9 Schritte:
| Schritt | Ablauf | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1 | Vorbereitung: Käufer und Verkäufer einigen sich auf den Kaufpreis. Der Notar erhält alle Unterlagen und erstellt den Kaufvertragsentwurf. | – |
| 2 | Entwurfsprüfung: Beide Parteien erhalten den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung. | § 17 Abs. 2a BeurkG |
| 3 | Beurkundungstermin: Der Notar verliest den gesamten Vertrag, belehrt über die rechtlichen Folgen und beantwortet Fragen. Beide Parteien unterschreiben. | § 311b Abs. 1 BGB |
| 4 | Auflassungsvormerkung: Der Notar beantragt beim Grundbuchamt eine Vormerkung zur Sicherung des Käufers gegen Weiterverkauf oder Belastung. | § 883 BGB |
| 5 | Fälligkeitsmitteilung: Nach Eintragung der Vormerkung und Vorliegen aller Genehmigungen informiert der Notar den Käufer über die Kaufpreisfälligkeit. | – |
| 6 | Kaufpreiszahlung: Der Käufer überweist den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto. | – |
| 7 | Auflassung: Mit der Beurkundung wurde bereits die Einigung über den Eigentumsübergang erklärt (Auflassung). | § 925 Abs. 1 BGB |
| 8 | Eigentumsumschreibung: Nach Kaufpreiszahlung beantragt der Notar die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer im Grundbuch. | § 873 BGB |
| 9 | Abschluss: Der Käufer erhält einen Grundbuchauszug als neuer Eigentümer. Gesamtdauer: ca. 4–8 Wochen. | – |
Die Tabelle zeigt eine Auswahl der wichtigsten Rechtsgrundlagen. Weitere Vorschriften aus BGB, GBO und BeurkG finden Anwendung.
Fazit

Ein Notar in Gevelsberg ist der kompetente Ansprechpartner für alle Rechtsgeschäfte, die einer notariellen Beurkundung bedürfen. Ob Immobilienkauf, Testament, Vorsorgevollmacht oder Ehevertrag – der Notar sorgt für Rechtssicherheit und schützt alle Beteiligten vor rechtlichen Risiken. Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz bundeseinheitlich geregelt und damit bei jedem Notar in Deutschland gleich. Die Wahl des Notars in Gevelsberg ist daher keine Kostenfrage, sondern eine Entscheidung nach Vertrauen und Erreichbarkeit.

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