Was versteht man unter Wohnungseigentum?
Wohnungseigentumsrecht in Hagen ist das Sondereigentum an einer Wohnung in einem Haus, das mehrere Wohnungen aufweist. Dazu kommt der Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum und dem Grundstück des Gebäudes. Wohnungseigentumsrecht in Hagen umfasst somit das alleinige Nutzungs- und Verfügungsrecht über die eigene Wohnung und das Mitbestimmungsrecht über das gemeinschaftliche Eigentum. Aber klar ist: Potenzielle rechtliche Streitigkeiten sind umso wahrscheinlicher, je mehr Wohnungseigentümer in einem Haus vorhanden sind. Deshalb empfiehlt es sich als Betroffener, einen Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Hagen bei Problemen zu konsultieren.
Welche Rechte habe ich als Wohnungseigentümer?
Die grundlegenden Rechte eines Wohnungseigentümers sind in § 13 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt:
"Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen."
Prinzipiell ist ein Wohnungseigentümer also genauso Eigentümer einer Sache wie der Eigentümer eines ganzen Hauses. Die Unterschiede ergeben sich jedoch aus der Natur der Sache: Wohnungseigentümer teilen sich faktisch ein Gebäude. Deshalb hat der Gesetzgeber, um die Eigentumsrechte aller Wohnungseigentümer umfassend zu regeln, Rechte und Pflichten im Gesetz geregelt.
Was ist das Gemeinschaftseigentum?
Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer stehen und für den gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Grundstück
- Treppenhaus
- Außenwände
- Dach
- Tragende Wände
- Versorgungsleitungen
Gemeinschaftseigentum wird von allen Wohnungseigentümern nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsrechts in Hagen gemeinsam verwaltet und genutzt1.
Wie werden Entscheidungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft getroffen?
Entscheidungen werden durch Beschlüsse gefasst. Dabei ist grundsätzlich eine einfache Mehrheit (also mehr als die Hälfte) ausreichend. Je nach Art des Beschlusses gibt es auch das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit. Manche Beschlüsse können sogar nur einstimmig erfolgen.
- Die meisten Beschlüsse in der Eigentümerversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Dies betrifft vor allem die alltäglichen Verwaltungsangelegenheiten.
- Für bestimmte wichtige Entscheidungen, wie etwa bauliche Veränderungen oder Sanierungsmaßnahmen, kann eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein.
- Das Einstimmigkeitsprinzip ist in der Praxis selten. Es wird bei besonders schwerwiegenden Beschlüssen angewendet. Dazu gehören grundlegende Änderungen der Gemeinschaftsordnung oder die Änderung des Verteilungsschlüssels der Kosten.
Es ist wichtig, dass Sie sich als betroffener Eigentümer an einen Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Hagen wenden, wenn Sie durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung in Ihren Interessen beeinträchtigt werden.
Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung im Wohnungseigentumsrecht in Hagen ist eine grundsätzliche Entscheidung in Bezug auf das Haus und die Verhältnisse der Wohnungseigentümer zueinander. Sie ist ein notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen und Gemeinschaftseigentum aufteilt und die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer regelt.
Welche Aufgaben hat eine Hausverwaltung im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts?
Die Hausverwaltung spielt in der Praxis des Wohnungseigentumsrecht in Hagen eine wichtige Rolle. Sie hat vor allem folgende Aufgaben:
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums: Pflege, Instandhaltung und Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums.
- Finanzverwaltung: Erstellung des Wirtschaftsplans, Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, Buchführung und Jahresabrechnung.
- Organisation der Eigentümerversammlung: Einberufung, Durchführung und Protokollierung der Versammlung.
- Durchführung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
- Rechtliche Vertretung der WEG und Abschluss von Verträgen im Namen der Gemeinschaft.
Außerdem ist die Hausverwaltung der wichtigste Ansprechpartner für Eigentümer, Mieter und externe Dienstleister.
Welche Pflichten habe ich als Wohnungseigentümer?
Neben den Rechten als Eigentümer trifft Sie auch eine Vielzahl von Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Zahlung der Wohngeldbeiträge für Instandhaltung und Verwaltung.
- Einhaltung der festgelegten Regeln und Beschlüsse der WEG.
- Beachtung der Gemeinschaftsordnung.
- Instandhaltung des Sondereigentums.
- Duldung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Was ist das Hausgeld und wofür wird es verwendet?
Das Hausgeld ist ein monatlicher Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer an die WEG zahlt. Es dient zur Deckung der laufenden Kosten für die Verwaltung, für Instandhaltungen und die Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums2. Das Hausgeld wird im Wirtschaftsplan festgelegt und in der Regel jährlich angepasst.
Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?
- Zunächst muss eine Eigentümerversammlung ordnungsgemäß einberufen werden.
- Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Es folgen einzelne Berichte sowie Diskussionen und Beschlüsse.
- Die Eigentümerversammlung muss protokolliert werden.
- Am Ende schließt der Versammlungsleiter die Versammlung.
Was passiert, wenn ich mit einem Beschluss der Eigentümerversammlung nicht einverstanden bin?
WEG-Beschlüsse sind regelmäßig Gegenstand von Streitigkeiten, die oft bis vor Gericht gehen. Als Betroffener können Sie sich an einen Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Hagen wenden, wenn Sie Ihre Interessen durchsetzen möchten.
Fazit
Das Wohnungseigentumsrecht in Hagen ist komplex und vielschichtig. Wer als Eigentümer vor einem rechtlichen Problem steht, sollte sich Rat von einem spezialisierten Rechtsanwalt einholen – zum Beispiel von Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Hagen. Martin Krüner ist als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Hagen mit der Materie betraut und hat schon viele Fälle im Wohnungseigentumsrecht erfolgreich übernommen. Fragen Sie einfach unverbindlich an. Er hilft Ihnen gern weiter und steht Ihnen mit seiner juristischen Expertise zur Verfügung.